Neues Teilliquidationsreglement

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Die für die Mauritius Pensionskasse zuständige Aufsichtsbehörde BSABB hat mit Verfügung vom 24. Mai 2018 das Teilliquidationsreglement der Stiftung genehmigt. Gegen die Verfügung sind innerhalb der Rechtsmittelfrist keine Beschwerden eingegangen. Die Verfügung ist somit in Rechtskraft erwachsen und das Teilliquidationsreglement gültig. Sie finden das besagte Reglement unter „Downloads“. Bei Fragen zu diesem Reglement steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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